...gut umsorgt, für ein langes Leben
in Ihrem Zuhause!
SeelenGut
"Schön wenn jemand dabei ist."
SeelenGut gibt gezielt Entlastung, wenn etwas alleine nicht zu bewältigen ist.
Diese Aussage mit Leben zu füllen, erfordert täglichen
Einsatz - und zwar auf allen Ebenen. Unbedingt dazu gehört die Hauswirtschaft und die Betreuung.
Was wir tun
Wir können mit allen gängigen Pflegekassen abrechnen - wir rechnen über den Entlastungsbetrag nach §45b ab.
Aufklärung & Vertrag
In einem persönlichen Gespräch
klären wir Sie über unsere Leistungen auf und übernehmen wenn nötig die Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.
Außerdem stimmen wir unsere Leistungen auf Ihren Unterstützungsbedarf ab, damit Sie
die Alltagsunterstützung erhalten die
Sie benötigen.
• Jeder ab dem Pflegegrad 1 hat einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von mtl. 131 €.
• Ab Pflegegrad 2 können weitere Ansprüche umgewandelt werden, die Sie für eine zusätzliche Unterstützung nutzen können.
• Ob Betreuung oder haushaltsnahe Dienstlesitungen, wir rechnen direkt
mit Ihrer Kranken-bzw. Pflegekasse ab, denn wir verfügen über die Anerkennung nach Landesrecht. (Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45b SGB XI)
Betreuung
Nicht nur der Alltag aus Hausputz, Wäsche, Kochen, dem Gang zu den Ämtern oder zum Supermarkt ist in Begleitung angenehmer.
Selbstverständlich stehen wir auch für gemeinsame Unternehmungen zur Verfügung.
Hierzu gehören unter Anderem:
• gemeinsame Spaziergänge
• Besuche von Kultur- oder Sportveranstaltungen
• Ausflüge
• Karten spielen
• Gespräche, vorlesen
• und vieles mehr...
Haushalt
Auch die haushaltsnahen Dienstleistungen sind wichtige Leistungen, die bei festgestellter Pflegebedürftigkeit von uns direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Hierzu gehören unter Anderem:
• Zubereitung von Mahlzeiten
• Einkaufen
• Wäsche waschen und bügeln
• Hausputz
• Betten beziehen
• leichte Gartenarbeiten
• und vieles mehr...